Urteil: So lässt sich Alternativmedizin von der Steuer absetzen

MÜNCHEN. Verordnet ein Arzt oder ein Heilpraktiker eine homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Behandlung, können die Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden.  Lesen Sie den gesamten Artikel unter …

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/article/863569/urteil-laesst-alternativmedizin-steuer-absetzen.html

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