ACHTUNG – neue Gebühren ab 15. Oktober 24

Es ist mir immer ein Anliegen, mein Honorar transparent und fair zu gestalten. Ich rechne nicht gerne nach Zeit ab, denn sonst bezahlen Sie auch für das Schwätzchen, auf das ich ungern verzichte, denn es macht die Menschlichkeit aus. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wurde 1985 herausgegeben und 2002 in Euro umgerechnet. Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen (1985), welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Heilpraktiker sind in der Gestaltung Ihrer Gebühren frei.

Fast alle Versicherungen erstatten noch heute gemäß dem GebüH von 1985. Dass wir davon nicht leben können, leuchtet ein, oder? Sie beziehen ja heute auch nicht mehr das Gehalt von 1985.

Lange habe ich überlegt, wie ich fair bleiben kann und gleichzeitig genug verdiene, um Ihnen erhalten zu bleiben. Ich habe beschlossen, den PV1 Satz des GebüH mit dem Faktor 2,14 zu multiplizieren, der die Inflation von 1985 bis 2023 widerspiegelt und diesen Faktor jährlich anzupassen. Meine Quelle zur Inflation ist: https://www.finanzen-rechner.net/inflationsrechner.php

Bitte unterschreiben Sie bei Terminen nach dem 15.10.2024 den neuen Behandlungsvertrag, damit ich sicher sein kann, dass Sie von dieser Regelung Kenntnis haben.