Wie einige meiner KursteilnehmerInnen live mitbekommen haben, hat ein feiger Mensch anonym Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen mich erhoben. Der Tatvorwurf lautete Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen, Abzeichen. Ein sehr schwerwiegender Vorwurf, kann er doch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden!
Das Verfahren musste natürlich eingestellt werden, denn auch Titel, die einem deutschen Titel zum verwechseln ähnlich sehen, dürfen geführt werden, wenn sie ordentlich an einer ordentlichen Hochschule erworben wurden und davon habe ich 4 (drei davon im medizinischen Bereich). Was sich aus dieser versuchten Defamierung zu meinen Gunsten ergab, war, dass ich mich mit den Gesetzen auseinandersetzen musste und lernte, dass ich mein 1991 erworbenes Berufsdoktorat (mit Angabe der Hochschule) führen darf.
Da ich bis vor wenigen Jahren keine Patienten gesehen habe, hatte ich das bisher nie getan. Jetzt kommt es sehr entgegen, denn damit brauche ich keinen einzigen akademischen Grad mehr angeben und meine Kollegen im Ausland sind nicht länger verwirrt, warum ich nicht den Doktortitel, der überall sonst eine Berufsbezeichnung ist, nicht führe, obwohl sie wissen, wo und was ich studiert habe. In Indien z. B. käme niemand auf die Idee mich nicht als Doktor anzusprechen oder vorzustellen.
Von nun an werde ich – wie ich es auch der Staatsanwältin mitgeteilt habe – unter Dr (I.I.Med.) Helena Pöhlmann auftreten und die akademischen Grade nicht weiter aufführen. Das heißt nicht, dass ich Promoviert habe, sondern, dass ich von Beruf „Doktor“ oder eigentlich die weibliche Form „doctrix“ (lat. docere = lehren) bin und Gelehrte (u. A. der Medizin) und ich lehre. Meine Berufsbezeichnung lautet jedoch auch weiterhin richtig „Heilpraktikerin“, den ich praktizierte gemäß des Heilpraktikergesetzes. Bei mir heisst „Dr“ ausgeschrieben richtig „doctor“ und trägt deshalb der englischen Rechtschreibung zufolge keinen Punkt.
Leider hat die Staatsanwältin auch die von mir getätigten Anzeige wegen Verleumdung eingestellt, weil der Anzeigeerstatter nicht ausfindig gemacht werden kann. Die Polizei in Hauzenberg gab an, die Staatsanwältin hätte die Email bereits zur der Zeit als ich vorgeladen wurde gelöscht!?
Bei meinen Schülern, Kollegen und Patienten bedanke ich micht für Ihre emotionale Unterstützung! Auch wenn Sie es einfach abtun und sagen ich hätte eine Profilneurose – was wahrscheinlich stimmt – möchte ich mich doch von Kollegen abheben, die lediglich einmal die Woche einen Abendkurs in Medizin besucht haben , mit dem Zweck die HP Prüfung zu bestehen. Immerhin habe ich über 10 Jahre Studium der Medizin hinter mir.
Wohl gemerkt, gibt es unter Heilpraktikern auch sehr, sehr, sehr kompetente Kollegen, von denen auch ich noch gerne dazulerne und es gibt Ärzte, die ausgezeichnet sind, obwohl sie unter dem Druck der Leitlinien- und damit Pharmamedizin stehen.