Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 28. April 2015 die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker genehmigt. Dadurch entsteht ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel: Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom / Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom. Der Beruf kennt vier spezifische Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin TCM und traditionelle europäische Naturheilkunde TEN. Damit ist eine der Kernforderungen zum Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin, nämlich die Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin, für eine erste Berufsgruppe erfüllt.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel vom 4.5.15